Steuern

Baselbiet sagt Nein zur Mehrwertabgabe: Folgen für Verkäufer

Baselbiet lehnt HEV-Initiative und Gegenvorschlag zur Mehrwertabgabe ab. Was das für Verkäufer von Land und Liegenschaften jetzt heisst.

Aktualisiert Oktober 20264 min Lesezeitkontakt@maklervermittlung.ch
Basler Münster mit roten Türmen hinter Häusern und Bäumen unter Wolkenhimmel

Die Baselbieter Stimmberechtigten haben am 27. September 2026 gleich zwei Vorlagen zur Mehrwertabgabe versenkt: die Initiative des Hauseigentümerverbands und den Gegenvorschlag des Landrats. Für Verkäufer von Land und Liegenschaften im Baselbiet heisst das: Die Rechtslage bleibt vorerst offen. Wer plant, ein Grundstück zu verkaufen, das kürzlich ein- oder umgezont wurde oder davon betroffen sein könnte, sollte das jetzt einkalkulieren.

Was die Mehrwertabgabe ist

Die Mehrwertabgabe wird fällig, wenn ein Grundstück durch einen staatlichen Planungsentscheid an Wert gewinnt, etwa durch eine Einzonung als Bauland. Das Raumplanungsgesetz des Bundes verlangt einen Ausgleich solcher Planungsvorteile. Wie hoch der Ausgleich ausfällt und wer ihn erhält, regeln die Kantone.

Das Abstimmungsresultat

Laut OnlineReports lehnten die Stimmenden die HEV-Initiative «Fairer Kompromiss» mit 68,3 Prozent Nein ab. Der Gegenvorschlag des Landrats scheiterte mit 56,1 Prozent Nein. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 38 Prozent. Die Initiative fiel in allen Baselbieter Gemeinden durch.

Beide Vorlagen sind abgelehnt, der Handlungsbedarf bleibt: Das Bundesgericht hat Teile des kantonalen Rechts bereits beanstandet.

Was die beiden Vorlagen wollten

Gemäss OnlineReports sah die HEV-Initiative so aus:

  • 20 Prozent Abgabe bei Einzonungen
  • 30 Prozent bei Umzonungen
  • keine Abgabe bei Aufzonungen, also bei höherer Ausnützung innerhalb der Bauzone

Der Gegenvorschlag des Landrats ging weiter:

  • zusätzlich bis zu 30 Prozent Abgabe auch bei Aufzonungen
  • 90 Prozent der Einnahmen aus Um- und Aufzonungen an die Gemeinden (bisher 75 Prozent)

Warum es trotzdem eilt

Das Bundesgericht hat das kantonale Gesetz teilweise als bundesrechtswidrig beurteilt. Wie SRF berichtet, beanstandete es, dass nur neu eingezontes Land belastet wird. Auch die Freigrenze von 50'000 Franken sei zu hoch. Beides bleibt nach dem Doppel-Nein ungelöst.

Laut OnlineReports sind bis zu einer neuen Gesetzgebung die Gemeinden allein dafür zuständig, Planungsmehrwerte abzuschöpfen. Das kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen.

Was das für Verkäufer heisst

Wer im Baselbiet ein Grundstück verkauft, das von einer Planungsänderung profitiert, sollte vor dem Verkauf diese Punkte klären:

  • Ist die Abgabe schon verfügt? Fragen Sie bei der Gemeinde nach, ob und in welcher Höhe eine Abgabe festgesetzt wurde.
  • Wer trägt sie? Im Kaufvertrag muss klar stehen, ob die Abgabe beim Verkäufer bleibt oder auf den Käufer übergeht.
  • Droht eine Neuregelung? Der Baudirektor sieht laut SRF einen möglichen Weg in mehr Spielraum für die Gemeinden. Ein neuer Vorschlag ist also wahrscheinlich.
  • Wie wirkt die Abgabe steuerlich? Klären Sie mit der Steuerverwaltung oder Ihrem Treuhänder, wie die bezahlte Abgabe bei der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt wird.

Wie sich der Verkaufszeitpunkt beeinflussen lässt

Ein Verkauf vor einer möglichen Neuregelung schafft Planungssicherheit für beide Seiten. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Ein erfahrener Makler vor Ort kennt die Praxis der Gemeinde und kann den Preis entsprechend begründen.

Quellen