Steuern

Bundes-Grundstückgewinnsteuer: Warum sie wieder im Gespräch ist

Wegen der Armeefinanzierung wird eine Grundstückgewinnsteuer des Bundes wieder diskutiert. Was heute gilt und was Verkäufer jetzt beachten sollten.

Aktualisiert Oktober 20263 min Lesezeitkontakt@maklervermittlung.ch
Weisses und braunes Haus auf einer grünen Wiese vor Bergen

Seit Jahren erheben nur die Kantone eine Steuer auf Gewinne aus Liegenschaftsverkäufen. Nun taucht die Idee einer Grundstückgewinnsteuer des Bundes wieder auf, weil der Bund Geld für die Armee braucht. Konkret beschlossen ist nichts. Wer verkaufen will, sollte die Debatte trotzdem kennen.

Worum es geht

Die Grundstückgewinnsteuer belastet den Gewinn aus dem Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden. Laut Republik erheben sie heute die Kantone, der Bund nicht. Die Kantone nahmen damit 2023 gemäss Blick rund 5,3 Milliarden Franken ein.

Was die Experten vorgeschlagen haben

Die Expertengruppe unter Serge Gaillard hat 2024 Entlastungsmöglichkeiten für den Bundeshaushalt aufgezeigt. Auf der Seite des EFD zum Entlastungspaket 27 steht, die Gruppe habe einen Spielraum von 4 bis 5 Milliarden Franken identifiziert. Eine Bundessteuer auf Grundstückgewinne wurde dort als Möglichkeit geprüft. Sie würde laut Blick jährlich etwa eine Milliarde Franken einbringen. Die Republik nennt für das Potenzial der Steuer eine Spanne von 1,1 bis 3,3 Milliarden Franken. Die Zahlen gehen also auseinander.

Ausgewählt wurde die Steuer nicht. Laut Republik landete sie in der Priorisierung der Expertengruppe auf Platz drei, weil sich ein Mitglied der Gruppe dagegen aussprach.

Warum das Thema jetzt zurückkommt

Der Bund will die Armee stärker finanzieren. Der Ständerat hat laut Blick vom 21. September 2026 mit 25 zu 17 Stimmen eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,2 Prozentpunkte beschlossen, befristet bis 2045. Das Volumen liegt bei rund 24 Milliarden Franken. Die Abstimmung ist für 2028 vorgesehen.

Schon zwei Tage später meldete Blick, der Nationalrat wolle diese Lösung ablehnen. Eine Sotomo-Umfrage zeigt demnach: 76 Prozent der Befragten sind gegen eine Steuererhöhung für die Sicherheit.

Scheitert die Mehrwertsteuer, suchen Politiker nach anderen Einnahmen. Die Grundstückgewinnsteuer des Bundes ist eine der Optionen, die dann genannt werden.

Laut Republik fordert SP-Nationalrätin Ursula Zybach die Steuer erneut. Auch Mitte-Ständerat Erich Ettlin sagte gegenüber dem Blick im Februar, sie könne geprüft werden, weil sie kaum wirtschaftliche Fehlanreize setze.

Was das für Verkäufer heisst

Heute gilt: Die Steuer richtet sich nach dem Recht Ihres Kantons. Die Unterschiede sind gross. Der Blick nennt für 30 Jahre Besitz diese durchschnittlichen Reingewinne:

  • Zug: 1,9 Millionen Franken
  • Genf: 1,4 Millionen Franken
  • Zürich: 1,1 Millionen Franken
  • Schweizer Durchschnitt: 570'000 Franken

Eine zusätzliche Bundessteuer würde auf solchen Gewinnen noch aufgeschlagen. Ob, wann und mit welchem Satz, ist offen. Es gibt keine Vorlage.

Praktisch bedeutet das:

  • Nicht vorschnell verkaufen. Ein Vorstoss im Parlament ist kein Gesetz. Bis zu einer Einführung vergehen Jahre und eine Volksabstimmung.
  • Steuer früh berechnen. Lassen Sie die kantonale Steuer vor dem Verkauf schätzen. Anlagekosten und wertvermehrende Investitionen mindern den Gewinn. Belege dazu sollten Sie sammeln.
  • Eigenen Zeitplan nicht von der Politik abhängig machen. Familie, Finanzierung und Marktlage zählen mehr als eine Debatte ohne Entscheid.

Ihr Makler sollte die Steuerfolgen mit Ihnen vor der Preisfindung besprechen. Fragen Sie danach.

Wie Käufer und Banken reagieren würden

Eine neue Steuer wirkt sich auf die Preisverhandlung aus. Verkäufer werden versuchen, die Mehrbelastung im Preis weiterzugeben. Käufer wiederum rechnen mit dem, was der Markt hergibt. Wie stark sich das auswirken würde, lässt sich heute nicht seriös beziffern, denn es fehlen Satz, Freibeträge und Übergangsfristen.

Beobachten Sie darum die nächsten Schritte im Parlament. Erst ein Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung würde zeigen, wie die Steuer ausgestaltet wäre. Bis dahin gilt für Ihren Verkauf allein das kantonale Recht.

Quellen

Bundes-Grundstückgewinnsteuer: Folgen für Verkäufer | maklervermittlung.ch | maklervermittlung.ch