Genf lehnt Mieter-Kauf-Reform ab: Was jetzt für Eigentümer gilt
Genf sagt mit 63,5 Prozent Nein zur LDTR-Reform für Mieterkäufe. Was das für Eigentümer vermieteter Liegenschaften im Kanton Genf jetzt bedeutet.
Die Genfer Stimmberechtigten haben am 27. September 2026 die Reform der LDTR abgelehnt, mit der Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung einfacher hätten kaufen können. Laut Watson stimmten 63,5 Prozent Nein, nur 36,5 Prozent sagten Ja – bei ausgezähltem Ergebnis aus allen 46 Genfer Gemeinden. Für Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Liegenschaften im Kanton Genf bleibt damit ein restriktives Regime in Kraft, das den Verkauf einzelner Wohnungen an sitzende Mieter praktisch verunmöglicht.
Worüber Genf abgestimmt hat
Die Gesetzesänderung (Loi 13025) hätte Mieterinnen und Mietern erlaubt, die von ihnen bewohnte Wohnung zu einem gedeckelten Preis zu kaufen, ohne dass die ganze Liegenschaft in Stockwerkeigentum umgewandelt werden musste. Der Grosse Rat hatte die Vorlage im Dezember 2025 mit 59 zu 33 Stimmen verabschiedet, ein Referendum aus dem linken Lager brachte sie vors Volk.
Laut Millenium Properties hätte der Kaufpreis rund 7'000 Franken pro Quadratmeter nicht übersteigen dürfen – deutlich unter Marktniveau in weiten Teilen der Stadt Genf. Der Verkauf wäre für Eigentümer freiwillig geblieben, hätte ihnen aber erstmals einen automatischen, staatlich vordefinierten Verkaufsweg an sitzende Mieter eröffnet.
Das geltende Recht bleibt bestehen
Mit dem Nein gilt weiterhin Artikel 39 LDTR in seiner bisherigen, strengeren Form. Ein Verkauf einer einzelnen vermieteten Wohnung an die Mieterschaft ist laut Millenium Properties nur möglich, wenn drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Die Mieterschaft wohnt seit mindestens drei Jahren in der Wohnung.
- Mindestens 60 Prozent der übrigen Mieterinnen und Mieter der Liegenschaft stimmen dem Verkauf schriftlich zu.
- Das kantonale Hochbaudepartement erteilt eine Bewilligung, bei der es das Interesse des Mieters gegen das öffentliche Interesse am Erhalt von Mietwohnraum abwägt.
In der Praxis kommen unter diesen Bedingungen laut derselben Quelle nur wenige solcher Verkäufe pro Jahr zustande. Für Eigentümer, die auf einen einfacheren Ausstieg aus vermieteten Genfer Liegenschaften gehofft hatten, ändert sich damit vorerst nichts.
Wer eine vermietete Liegenschaft in Genf besitzt und einen Verkauf an die Mieterschaft prüft, muss weiterhin mit dem behördlichen Bewilligungsverfahren nach Artikel 39 LDTR planen – ein rascherer, standardisierter Weg existiert nicht.
Warum die Vorlage scheiterte
Die Ausgangslage war für Befürworter historisch schwierig: Bereits 2016 hatte Genf eine vergleichbare Lockerung nur knapp abgelehnt, wie Millenium Properties festhält. Die Allianz gegen die Vorlage 2026 reichte von der SP und der Mieterorganisation Asloca bis zu Teilen der SVP, die eine schleichende Verdrängung von Mieterinnen und Mietern durch sogenannte «congés-ventes» – Kündigungen zwecks Verkauf – befürchteten, gerade in einem Kanton mit akuter Wohnungsknappheit.
Der Maklerverband SVIT Genf hatte für ein Ja geworben und dabei auf die tiefe Wohneigentumsquote im Kanton verwiesen: Nur rund 18 Prozent der Genfer Haushalte besitzen ihre Wohnung, gegenüber rund 36 Prozent im gesamtschweizerischen Durchschnitt. Der Verband argumentierte, die Reform hätte niemanden zum Kauf gezwungen, sondern lediglich eine zusätzliche, freiwillige Option geschaffen. Diese Argumentation überzeugte die Mehrheit der Stimmenden letztlich nicht.
Was das für Verkäufer und Käufer konkret bedeutet
Für den Genfer Immobilienmarkt bleibt die Ausgangslage, wie sie vor der Abstimmung war:
- Vermietete Mehrfamilienhäuser lassen sich weiterhin nur als Ganzes verkaufen oder über das aufwendige Bewilligungsverfahren nach Artikel 39 LDTR an einzelne Mieter.
- Der übliche Preisabschlag für vermietete gegenüber unvermieteten Objekten bleibt in Genf bestehen, da ein einfacher Verkaufsweg an die Mieterschaft weiterhin fehlt.
- Eine Umwandlung in Stockwerkeigentum bleibt der Hauptweg, um einzelne Einheiten separat zu verkaufen – dieser unterliegt aber eigenen, ebenfalls strengen LDTR-Regeln zum Schutz der Mieterschaft.
- Ein neuer Anlauf für eine Lockerung erscheint kurzfristig unwahrscheinlich: Nach der zweiten Ablehnung binnen zehn Jahren dürfte das Thema für längere Zeit vom Tisch sein.
Wer eine vermietete Liegenschaft im Kanton Genf besitzt und einen Verkauf plant, tut deshalb gut daran, frühzeitig mit spezialisierten Fachleuten die realistischen Verkaufswege zu klären, statt auf eine gesetzliche Erleichterung zu warten.