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Professional Bachelor ab Oktober 2026: Neuer Titel für Makler

Ab Oktober 2026 dürfen Immobilien-Fachausweise sich 'Professional Bachelor' nennen. Was der Titelzusatz für die Maklerwahl bedeutet – und was nicht.

Aktualisiert August 20264 min Lesezeitkontakt@maklervermittlung.ch
Zwei Personen sitzen an einem Tisch und besprechen gemeinsam Dokumente

Wer in den nächsten Wochen ein Inserat, eine Visitenkarte oder ein LinkedIn-Profil eines Immobilienprofis anschaut, wird auf ein neues Kürzel stossen: «Professional Bachelor» oder «Professional Master». Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen Inhaberinnen und Inhaber eidgenössischer Fachausweise und Diplome diesen Titelzusatz offiziell führen – auch in der Immobilienbranche. Für Verkäuferinnen und Verkäufer, die gerade einen Makler oder eine Maklerin auswählen, taucht damit ein zusätzliches Signal in Unterlagen auf. Was es bedeutet, und was nicht, lohnt sich zu kennen, bevor man einen Titel für ein Qualitätsmerkmal hält, das er nicht ist.

Was der Bundesrat beschlossen hat

Am 24. Juni 2026 hat der Bundesrat Änderungen am Berufsbildungsgesetz und an der Berufsbildungsverordnung verabschiedet. Sie treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Laut SBFI dürfen ab diesem Datum alle Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Abschlusses – den entsprechenden Titelzusatz führen.

Konkret gilt:

  • Eidg. Fachausweis (Berufsprüfung) und HF-Diplom (Höhere Fachschule) → Zusatz «Professional Bachelor»
  • Eidg. Diplom (höhere Fachprüfung) → Zusatz «Professional Master»

Der Zusatz gilt rückwirkend: Auch wer den Fachausweis schon vor zwanzig Jahren erworben hat, darf ihn ab Oktober tragen. Ziel der Reform ist laut Bund die bessere internationale Verständlichkeit der Schweizer Berufsbildung – nicht eine neue Prüfung oder ein höheres Anforderungsniveau.

Welche Immobilien-Titel konkret betroffen sind

In der Immobilienbranche betrifft das die eidgenössischen Fachausweise, die über SVIT angeboten werden:

  • Immobilienvermarkter/in FA → Professional Bachelor Immobilienvermarktung
  • Immobilienbewirtschafter/in FA → Professional Bachelor Immobilienbewirtschaftung
  • Immobilienbewerter/in FA → Professional Bachelor Immobilienbewertung
  • Immobilienentwickler/in FA → Professional Bachelor Immobilienentwicklung
  • Dipl. Immobilientreuhänder/in (höhere Fachprüfung) → Professional Master Immobilientreuhand

Wer als Verkäufer künftig also «Professional Bachelor Immobilienvermarktung» auf einer Visitenkarte liest, hat es mit jemandem zu tun, der den Fachausweis Immobilienvermarktung besitzt – nicht mit einem zusätzlichen, höheren Abschluss.

Der Titelzusatz beschreibt einen bestehenden Abschluss neu, er schafft keinen neuen.

Was sich für Verkäufer nicht ändert

Drei Punkte sind für die Einordnung wichtig:

  • Der Zusatz ersetzt den Schweizer Titel nicht. Er muss immer zusammen mit dem geschützten Originaltitel geführt werden – «Professional Bachelor» allein, ohne «eidg. Fachausweis», ist nicht zulässig.
  • Er sagt nichts über die Aktualität der Qualifikation aus. Weil der Zusatz rückwirkend für alle Abschlussjahrgänge gilt, unterscheidet er nicht zwischen einer Maklerin, die den Fachausweis letztes Jahr gemacht hat, und einem Makler, der ihn vor zwei Jahrzehnten erworben hat.
  • Er ist kein Substitut für eine SVIT-Mitgliedschaft oder eine Referenzprüfung. Fachausweis und Titelzusatz belegen eine bestandene Prüfung, nicht Erfahrung mit einer bestimmten Objektart oder Region.

Für bereits diplomierte Fachleute läuft der Bezug eines aktualisierten Diploms mit dem neuen Titelzusatz nach Angaben von bvs.ch ab Mitte Oktober 2026 über eine kostenpflichtige Anfrage beim SBFI. Wer keine neue Diplomurkunde beantragt, darf den Zusatz trotzdem ab dem 1. Oktober formlos verwenden.

Wie Sie den Titel bei der Maklerwahl richtig einordnen

Als Verkäuferin oder Verkäufer lohnt sich, den neuen Zusatz als das zu behandeln, was er ist: ein zusätzliches Etikett auf einer bestehenden Qualifikation, kein eigenständiges Gütesiegel. Sinnvoller bleibt, direkt nachzufragen:

  • Welchen eidg. Fachausweis oder welches Diplom hat die Person effektiv erworben – Vermarktung, Bewirtschaftung, Bewertung oder Entwicklung?
  • Seit wann ist die Person im Markt aktiv, und mit welchen Objekttypen und Regionen hat sie Erfahrung?
  • Ist die Person oder Firma bei SVIT registriert, und lässt sich das über das Verbandsregister prüfen?
  • Welche Referenzobjekte kann die Person konkret vorweisen?
Ein Titel beantwortet, ob jemand eine Prüfung bestanden hat. Er beantwortet nicht, ob diese Person die richtige für Ihr Haus ist.

Der neue Titelzusatz macht Schweizer Abschlüsse international besser lesbar. Für die Auswahl eines Maklers innerhalb der Schweiz ändert er dagegen wenig – die eigentliche Prüfung bleibt Erfahrung, lokale Marktkenntnis und nachvollziehbare Referenzen.

Quellen