Steuern

Solothurn: Steuerwerte für Liegenschaften erstmals seit 1970 höher

Solothurn plant die erste Neubewertung von Liegenschaften seit 1970 und höhere Vermögenssteuern. Was die Steuerstrategie 2030 für Eigentümer bedeutet.

Aktualisiert September 20264 min Lesezeitkontakt@maklervermittlung.ch
Historische Stadttore und Türme der Solothurner Altstadt

Wer im Kanton Solothurn ein Haus oder eine Wohnung besitzt, kennt seinen amtlichen Steuerwert oft seit Jahrzehnten – und wundert sich, wie tief er im Vergleich zum tatsächlichen Marktwert liegt. Das hat einen Grund: Die letzte umfassende Neubewertung der Liegenschaften im Kanton stammt aus dem Jahr 1970. Mit der "Steuerstrategie 2030", die der Kantonsrat am 2. September 2026 zur Kenntnis genommen hat, kommt Bewegung in dieses Thema – zusammen mit höheren Vermögenssteuern und einer neu gestalteten Grundstückgewinnsteuer. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die über einen Verkauf nachdenken, lohnt sich ein genauer Blick auf die Details.

Was der Kantonsrat am 2. September beschlossen hat

Der Solothurner Kantonsrat hat die Steuerstrategie 2030 mit 89 Ja-Stimmen bei null Gegenstimmen und acht Enthaltungen zur Kenntnis genommen. Ein Rückweisungsantrag der Grünen, die den Kanton und die Gemeinden mit dem Paket finanziell überfordert sehen, scheiterte deutlich mit 80 zu 10 Stimmen. Die SP kritisierte, dass mit nur drei Steuerstufen künftig jemand mit 65'000 Franken Einkommen gleich besteuert würde wie jemand mit 300'000 Franken im selben Segment. Wichtig für Eigentümer: Diese Kenntnisnahme ist noch keine definitive Gesetzesänderung. Die konkrete Vorlage muss den Rat als Gesetzesrevision erneut passieren, bevor sie in Kraft treten kann – die Vermögens- und Liegenschaftsbewertung dürfte also erst in einigen Jahren tatsächlich greifen.

Der Regierungsrat selbst nennt die Steuerstrategie 2030 ein "ausgewogenes Gesamtpaket" – für Grundeigentümer bedeutet ausgewogen aber auch: Wo die Einkommenssteuer sinkt, steigen Vermögens- und Grundstücksteuern.

Steuerwerte nach 56 Jahren: Was sich ändert

Laut Kanton Solothurn sollen die amtlichen Katasterwerte von Liegenschaften angehoben werden, weil sie derzeit zu tief angesetzt sind und nicht mehr den bundesrechtlichen Vorgaben entsprechen. Laut SWI swissinfo.ch stammt die heutige Bewertung tatsächlich aus dem Jahr 1970 – seither hat sich der Immobilienmarkt im Kanton fundamental verändert, ohne dass sich das in den Steuerwerten niederschlug. Die Anpassung ist gemäss Regierung bewusst zeitlich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts auf Bundesebene per 2029 koordiniert, damit die Mehrbelastung für Wohneigentümer nicht doppelt zuschlägt.

Vermögenssteuer: Wer betroffen ist

Die Vermögenssteuer soll gemäss Regierungsrat "moderat" angehoben werden – und zwar gezielt bei mittleren und hohen Vermögen. Vermögen unter einer halben Million Franken bleiben laut swissinfo.ch unangetastet. Auch nach der Erhöhung soll die Solothurner Vermögenssteuer im interkantonalen Vergleich unter dem Schweizer Durchschnitt bleiben. Für alle, deren Liegenschaft einen wesentlichen Teil ihres Vermögens ausmacht, heisst das trotzdem: Steigt der amtliche Wert des Hauses, steigt tendenziell auch die Vermögenssteuerrechnung – unabhängig davon, ob man verkauft oder das Haus behält.

Grundstückgewinnsteuer: Warum sie entkoppelt wird

Bisher ist die Solothurner Grundstückgewinnsteuer an den Einkommenssteuertarif gekoppelt. Sinkt die Einkommenssteuer wie geplant deutlich, würde automatisch auch die Grundstückgewinnsteuer sinken – ein Nebeneffekt, den die Regierung nicht will. Deshalb soll die Grundstückgewinnsteuer laut Kanton Solothurn von der Einkommenssteuer entkoppelt und umfassend überarbeitet werden, um die Entwicklung des Immobilienmarkts besser abzubilden. Wie genau der neue Tarif aussehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen – die Botschaft dazu liegt noch nicht vor.

Was das für einen Verkauf jetzt bedeutet

Finanziell geht es um viel: Die Regierung rechnet durch höhere Vermögens- und Liegenschaftssteuern mit rund 95 Millionen Franken Mehreinnahmen für den Kanton und 103 Millionen für die Gemeinden – als Gegengewicht zu insgesamt rund 280 Millionen Franken, die durch die Einkommenssteuersenkung bei Kanton und Gemeinden zusammen wegfallen sollen. Für Verkaufswillige heisst das konkret:

  • Solange die alte Katasterschätzung von 1970 gilt, bleibt die laufende Vermögenssteuerbelastung tief – das ändert sich frühestens 2028.
  • Die Grundstückgewinnsteuer-Reform ist inhaltlich noch nicht ausformuliert. Wer in den nächsten Jahren verkaufen will, tut gut daran, die definitive Gesetzesvorlage im Auge zu behalten, statt sich auf den heutigen Tarif zu verlassen.
  • Ein Verkauf allein aus steuerlicher Vorsicht ist selten sinnvoll – die Reform ist noch nicht in Kraft und kann sich in der parlamentarischen Beratung noch verändern.
Wer in Solothurn in den nächsten Jahren verkaufen möchte, sollte die definitive Gesetzesvorlage zur Grundstückgewinnsteuer verfolgen, statt eine Verkaufsentscheidung allein auf den heutigen, noch nicht reformierten Tarif zu stützen.

Ein Steuerberater oder eine auf Solothurn spezialisierte Maklerin kann einschätzen, wie sich die aktuelle Bewertung Ihrer Liegenschaft zur geplanten Neubewertung verhält – und ob sich ein Verkauf vor oder nach Inkrafttreten der Reform eher lohnt.

Quellen