Recht

Wohnschutzinitiative Zürich: Folgen für Liegenschaftsbesitzer

Am 14. Juni stimmt Zürich über den Wohnschutz ab. Was das für Besitzer von Renditeliegenschaften und Mehrfamilienhäusern bedeutet – und was jetzt zu tun ist.

Aktualisiert Mai 20264 min Lesezeitkontakt@maklervermittlung.ch
Mehrfamilienhaus-Fassade in Zürich mit weissen und braunen Betonelementen

Am 14. Juni 2026 stimmt der Kanton Zürich über drei Wohn-Initiativen ab – darunter die sogenannte Wohnschutzinitiative. Für Besitzerinnen und Besitzer von Mehrfamilienhäusern und Renditeliegenschaften ist das kein abstraktes Politthema: Laut einer Analyse von Wüest Partner vom April 2026 könnten sanierungsbedürftige ältere Liegenschaften im Fall einer Annahme zwischen 10 und 20 Prozent an Marktwert verlieren. Wer eine solche Liegenschaft hält oder verkaufen will, sollte die Vorlage und ihre möglichen Konsequenzen jetzt kennen.

Was die Initiative fordert

Die Volksinitiative will, dass Zürcher Gemeinden Abbrüche, Umnutzungen und umfassende Renovierungen von Mietwohnungen bewilligungspflichtig machen können – überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Ziel ist es, Verdrängung von Mieterinnen und Mietern durch aufwändige Sanierungen oder Abrisse einzudämmen.

Der Kantonsrat lehnte die Initiative am 17. November 2025 mit 114:59 Stimmen ab. Er empfiehlt stattdessen einen parlamentarischen Gegenvorschlag, der mit 107:66 Stimmen angenommen wurde. Dieser sieht eine weniger tiefgreifende Regelung vor: Bei unvermeidbaren Leerkündigungen müssen Vermieter Betroffene mindestens ein Jahr im Voraus informieren und aktiv bei der Wohnungssuche unterstützen. Die Regel gilt für Projekte, die mindestens 20 Haushalte betreffen. Fällt das Volksvotum unterschiedlich aus, entscheidet eine Stichfrage.

Was das Beispiel Basel zeigt

Ein direktes Vergleichsbild liefert der Kanton Basel-Stadt, wo seit 2022 ein ähnliches Wohnschutzgesetz gilt. SVIT Schweiz hat die Folgen am 4. Mai 2026 in einer Studie dokumentiert:

  • Die Baubewilligungen für Wohnungen brachen von einem Höchststand von 1'074 Einheiten (2018) auf nur noch 105 Einheiten (2025) ein – ein Rückgang von rund 80 Prozent.
  • Energetische Sanierungen hätten «kaum noch stattgefunden», da die Genehmigungspflicht wirtschaftliche Renovierungen unattraktiv mache.
  • Die Wohnungsnot in Basel habe sich seither nicht entspannt, sondern verschärft.
Ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum erfordere gestärkte Bautätigkeit, nicht weitere Regulierung – so das Fazit von SVIT Schweiz zur Basel-Studie.

Wie gross ist der drohende Wertverlust?

Wüest Partner hat im April 2026 geschätzt, was eine Annahme der Initiative für Liegenschaftswerte bedeuten würde:

  • Neuere Objekte ohne unmittelbar anstehende Grosssanierung: Marktwertminderung von nahe 0 bis 5 Prozent.
  • Ältere sanierungsbedürftige Mehrfamilienhäuser: Wertverlust von 10 bis 20 Prozent.

Der Mechanismus dahinter: Genehmigungspflichtige Sanierungen erhöhen Unsicherheit und Kosten. Das drückt die erwarteten Nettorückflüsse – und damit den Barwert in der DCF-Bewertung. Hinzu kommen höhere Risikoprämien, die Investoren für die regulatorische Unsicherheit einkalkulieren würden. Der Gegenvorschlag hätte laut Wüest Partner deutlich geringere Auswirkungen auf Bewertungen.

Was das für Verkäufer und Halter bedeutet

Wer eine Renditeliegenschaft im Kanton Zürich besitzt und über einen Verkauf nachdenkt, hat heute Handlungsspielraum:

  • Verkauf vor dem 14. Juni: Im aktuell noch regulierungsärmeren Marktumfeld können Liegenschaften ohne Risikoabschlag bewertet werden. Gerade für sanierungsbedürftige Objekte kann das einen erheblichen Preisunterschied bedeuten.
  • Umwandlung in Stockwerkeigentum: Eigentumswohnungen sind von wohnschutzrechtlichen Massnahmen weniger stark betroffen. Eine Aufteilung vor der Abstimmung ist rechtlich möglich.
  • Baubewilligungen vorziehen: Geplante Umbauten oder Sanierungen sollten möglichst vor dem Abstimmungstag eingereicht werden.
  • Abwarten mit klarer Analyse: Wer nicht unmittelbar handeln muss, sollte eine objektspezifische Bewertung einholen – je nach Baujahr und Sanierungsstand ist die Betroffenheit sehr unterschiedlich.

Ein erfahrener Immobilienmakler kann einschätzen, wie stark die konkrete Liegenschaft von einer allfälligen Regulierungsänderung betroffen wäre und welcher Zeitpunkt für den Verkauf am vorteilhaftesten ist.

Was Befürworter sagen

Mieterverbände, SP, Grüne und die Alternative Linke stehen hinter der Initiative. Ihr Argument: Der Wohnschutz schütze bestehende Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch Luxussanierungen oder gewinngetriebene Leerkündigungen. Die Genehmigungspflicht solle legitime Renovierungen nicht verhindern, sondern nur missbräuchliche Fälle ausfiltern. Ob dieses Versprechen hält, zeigt das Basel-Vergleichsbeispiel skeptisch.

Quellen