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Wärmepumpe in jedem vierten Haus: Was das für Verkäufer heisst

Neue BFS-Zahlen zeigen den Heizungswandel in der Schweiz. Was das für Eigentümer bedeutet, die ein Haus mit älterer Heizung verkaufen wollen.

Aktualisiert September 20264 min Lesezeitkontakt@maklervermittlung.ch
Moderne Wärmepumpe an der Aussenwand eines Einfamilienhauses

Das Bundesamt für Statistik hat am 15. September 2026 die neue Gebäude- und Wohnungsstatistik veröffentlicht: Ende 2025 stand in jedem vierten Schweizer Wohngebäude eine Wärmepumpe – sechsmal mehr als im Jahr 2000. Gleichzeitig heizt noch immer ein Drittel aller Gebäude mit Heizöl. Für alle, die aktuell ein Haus mit älterer Heizung verkaufen wollen, ist das mehr als eine Randnotiz: Der Käufermarkt verändert sich schneller, als viele Eigentümer glauben – und Banken sowie Kantone ziehen nach.

Die Zahlen: Wie die Schweiz 2025 heizte

Laut BFS gab es Ende 2025 in der Schweiz 1,8 Millionen Wohngebäude mit 4,88 Millionen Wohnungen. Bei der Heizung zeigt sich ein klarer Trend:

  • 33 % der Gebäude heizen mit Heizöl
  • 17 % mit Gas – mit grossen regionalen Unterschieden: 29 % in städtischen Gemeinden, nur 4 % auf dem Land
  • 25 % verfügen über eine Wärmepumpe (2000 waren es erst rund 4 %)
  • 12 % heizen mit Holz, 7 % elektrisch

Bei Neubauten der letzten zehn Jahre ist der Wandel bereits weit fortgeschritten: 75 % davon sind mit Wärmepumpen ausgestattet. Der Anteil bei bestehenden Einfamilienhäusern liegt laut BFS mittlerweile bei rund einem Drittel.

Der Punkt ist nicht, dass eine Ölheizung verboten wäre. Der Punkt ist, dass sie beim Verkauf zunehmend zur Ausnahme wird – und Ausnahmen ziehen Fragen nach sich.

Warum das für einen Hausverkauf plötzlich wichtig wird

Schweizer Banken bewerten Kaufobjekte heute grösstenteils hedonisch: Ein Modell vergleicht 50 bis 70 Merkmale eines Objekts mit Tausenden realen Transaktionsdaten. Der energetische Zustand des Gebäudes gehört laut Avendo explizit zu diesen Merkmalen. Das heisst nicht automatisch einen tieferen Preis – aber es heisst, dass eine alte Ölheizung heute systematisch in die Bankbewertung und damit in die Finanzierungsfähigkeit der Käuferschaft einfliesst.

Dazu kommt die politische Flanke: Der Bundesrat hat am 2. September 2026 einen Bericht zur Reduktion von Gebäudewärmeverlusten verabschiedet. Betroffen wären Gebäude in den GEAK-Klassen E, F und G – laut SVIT Schweiz rund die Hälfte aller Liegenschaften mit bestehendem GEAK-Ausweis. Je nach Klasse blieben 10 bis 20 Jahre Zeit, um mindestens Klasse D zu erreichen; die zusätzlichen Investitionen werden auf 1,4 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Noch ist das ein Bericht, kein Gesetz – aber Käuferinnen und Käufer, die sich informieren, lesen genau solche Meldungen.

Kantone drehen bereits an der Schraube

Während der Bund noch prüft, haben einzelne Kantone längst gehandelt. Im Kanton Basel-Landschaft gilt seit dem 1. Januar 2026: Fällt eine fossile Heizung aus, muss sie grundsätzlich durch ein System auf Basis erneuerbarer Energie ersetzt werden – das betrifft auch defekte Brenner in Heizungen, die älter als 15 Jahre sind. Das gilt laut der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft unabhängig vom Eigentümerwechsel: Eine funktionierende Ölheizung muss nicht vorzeitig ersetzt werden, doch sobald sie ausfällt, entscheidet die neue Eigentümerschaft nicht mehr frei über den Ersatz.

Wer eine Liegenschaft mit 20-jähriger Ölheizung verkauft, verkauft also faktisch auch das Risiko des nächsten Heizungsausfalls – inklusive der dann geltenden kantonalen Regeln. Käuferinnen und Käufer, die das wissen, kalkulieren es ein.

Was Verkäuferinnen und Verkäufer jetzt konkret prüfen sollten

  • Alter und Zustand der Heizung dokumentieren. Wartungsprotokolle und das ungefähre Baujahr des Kessels gehören ins Verkaufsdossier – Käufer fragen danach, spätestens die Bank.
  • GEAK klären, falls noch keiner vorliegt. In vier Kantonen ist er beim Verkauf ohnehin Pflicht, in allen anderen ein Argument, das Fragen vorwegnimmt statt sie offen zu lassen.
  • Kantonale Ersatzregeln kennen, auch wenn die eigene Heizung noch läuft. Käuferinnen und Käufer wollen wissen, was beim nächsten Defekt gilt – das lässt sich in wenigen Sätzen beantworten, wenn man es vorher recherchiert hat.
  • Nicht vorschnell sanieren. Eine Heizung auf Vorrat zu ersetzen, lohnt sich finanziell selten kurz vor dem Verkauf. Relevanter ist Transparenz über den Zustand als teure Nachrüstung in letzter Minute.
  • Fördermöglichkeiten für die Käuferseite kennen. Das Gebäudeprogramm unterstützt den Heizungsersatz weiterhin kantonal unterschiedlich – ein Hinweis darauf kann im Verkaufsgespräch mehr bewirken als ein tieferer Preis.

Die Wärmepumpe ist in der Schweiz kein Nischenprodukt mehr, sondern beim Neubau der Standard und beim Bestand die am schnellsten wachsende Heizform. Für Verkäufer heisst das vor allem: Wer die eigenen Fakten kennt und offen kommuniziert, verkauft leichter als jemand, der auf Fragen zur Heizung improvisieren muss.

Quellen

Wärmepumpe in jedem 4. Haus: Folgen für Hausverkäufer | maklervermittlung.ch | maklervermittlung.ch